Sparen

Allgemeine Infor­­mationen und Sparformen

Gut zu wissen: Seit dem Jahr 1900 gibt es die "Sparabteilung" beim Mieter- und Bauverein. Die Idee dahinter ist so simpel, wie genial: Von den Genossenschaftsmitgliedern Geld leihen und Ihnen dafür einen guten Zins zu bezahlen. Bis heute ist das Modell aktuell. Im Gründungsjahr sparten bereits 171 MBV-Mitglieder mit 34.709 Mark Einlagen.

Die Spareinlagen verwenden wir überwiegend zur Finanzierung unseres Wohnungsbestands. Aufträge für Modernisierung und Instandhaltung vergeben wir unter anderem an regionale Unternehmen. Die Sparer können sich so unmittelbar ein Bild davon machen, was mit ihrem Geld passiert.

Wir sind jedoch kein „Vollbankinstitut“, betreiben also kein Aktivgeschäft (keine Kreditvergabe). Die Hereinnahme von Spareinlagen stellt für uns Baugenossenschaften mit Spareinrichtung - laut dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) - das einzige Geschäft dar (§1 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 KWG).

Für Ihre Spargelder bieten wir verschiedene Anlageformen an. Je nach Anlagehorizont können Sie Ihr Geld mit vereinbarten Kündigungsfristen von 3 Monaten bis 5 Jahre anlegen. Oder Sie wählen die Festzinsvariante von 1, 2, 3 oder 5 Jahren. Auch vermögenswirksame Sparverträge bieten wir an.

Noch recht neu in unserer Produktpalette sind das Wachstumssparen und das Bonussparen. Während sich das Wachstumssparen an Einmalanleger richtet, ist das Bonussparen für Anleger gedacht, die regelmäßig einen festen Betrag ansparen möchten.

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2024 beschlossen, das Spargesamteinlagevolumen auf 1 Mio. € je Sparer/in zu begrenzen. Sparer/innen mit einem Guthaben, die über dieser Begrenzung liegen, können vorerst keine weiteren Einzahlungen vornehmen.

Genauere Informationen finden Sie unter Aktuelle Zinssätze.

Taschenrechner_Kalkulation

Zins­­rechner

Ihr Zinsrechner

  1. Geben Sie Ihr gewünschtes Anlagekapital ein
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  4. Im Feld "Kapital am Ende" sehen Sie das Endkapital berechnet mit den aktuell gültigen Zinssätzen

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Bank­verbindung

Neben der Möglichkeit, Einzahlungen in unserer Hauptstelle in der Ettlinger Straße 1 vorzunehmen, können Sie Geldbeträge auch auf eines unserer Bankkonten überweisen.

Sparkasse Karlsruhe
IBAN: DE 72 6605 0101 0009 0064 87
SWIFT-BIC: KARSDE66XXX

BBBank eG
IBAN: DE 17 6609 0800 0002 4121 28
SWIFT-BIC: GENODE61BBB

Volksbank pur eG
IBAN: DE 79 6619 0000 0000 0178 92
SWIFT-BIC: GENODE61KA1

Geld sparen_Symbolbild

Sicher­heit für unsere Sparenden

Ihre Geldanlagen sind bei uns mehrfach abgesichert, …

... denn Ihr Geld dient als Finanzierungsmittel für den eigenen Wohnungsbestand
Die Hereinnahme von Spareinlagen stellt für Baugenossenschaften mit Spareinrichtung - laut dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) - das einzige Geschäft dar (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 KWG). Das bankmäßige Aktivgeschäft (Kreditgeschäft) ist für Wohnungsgenossenschaften mit Bankerlaubnis nicht erlaubt (§ 32 KWG). So sind auch Spekulationen ausgeschlossen. Deshalb waren wir beispielsweise von der Bankenkrise 2008 nicht betroffen; im Gegensatz zu Vollkreditinstituten. Unser Unternehmen lebt von dauerhaft gesicherten Mieteinnahmen.

... denn Sie investieren in wertbeständige Bausubstanz, die auf eigenen Gründstücken steht
Denn wir bauen langlebige Häuser und investieren in Modernisierung und Instandhaltung der Gebäude. Deshalb stehen unsere Häuser noch gut da und dienen auch der Sicherheit Ihrer Gelder. Wir denken nicht maximal-gewinnorientiert, sondern für Menschen, die gemeinsam mit uns schöne bezahlbare Wohnungen mit Umraum sichern möchten. Die Qualität unser Neubauten erfüllt die aktuellen strengen gesetzlichen Anforderungen. Bei Neubauten berücksichtigen wir die jeweils geltenden energetischen Anforderungen und dokumentieren darüber hinausgehende Standards projektbezogen.

… denn Ihr Geld ist bei uns sehr gut rückversichert
Der Mieter- und Bauverein Karlsruhe ist als freiwilliges Mitglied der Selbshilfeeinrichtung des GdW-Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilien­unternehmen e.V. zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungs­genosschaften angeschlossen.

Bestünde die Gefahr, dass der MBV seiner Auszahlungsverpflichtung an Sparende (Einlagen) nicht nachkommen könnte, würde der GdW Selbsthilfefond für Wohnbau­genossenschaften diese erfüllen. Dafür sorgen wir seit Jahrzehnten mit jährlichen Beiträge vor. Ein formaler Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Bei Bedarf können Sie gerne unsere Sparabteilung kontaktieren.

Sie steht Ihnen für Fragen und Buchungen gerne unter der Telefonnummer 0721 / 37 23 - 2222 oder spar@mbv-ka.de zur Verfügung.